In sehr vielen Situationen ist das Leerverkaufen von Aktien so als ob man ein geschundenes Pferd zusätzlich prügelt. Das Klatschen der Peitsche ruft noch zusätzliche Prügler auf den Plan. Starke, große Pferde können überleben, schwache, kleine Pferde gehen zum Schlachter. 

(Helmut Pollinger, September 2008)

Donnerstag, 30. Oktober 2008

Öffentlicher Aufruf zum Gesetzesverstoß?

Heute flatterte mir ein Börsenbrief von Investment24 ins Haus. Der Herausgeber, Bernd M. Otto, jagte seine Abonnenten wieder einmal in einen hochriskanten Short. Es geht um die VW Aktie.
Nun gibt es wieder Lieferschweirigkeiten und die Shortpositionen müssen gedeckt werden. Zusätzlich gab VW Zahlen bekannt, die ich als nicht sooo schlecht erachte. ;-)

Durch die Shortsperre wird das Rollen der Shorts unmöglich. D.h. das das schließen des Shorts durch eine Eröffung eines neuen Shorts unmöglich ist.

Ich persönlich erachte das "Rollen" als gesetzeswiedrig, denn man erzeugt einen Handel, der sonst nicht stattfinden würde. Man verkauft sich ja selbst Aktien.

Bernd M. Otto, der augenscheinlich sehr gute Beziehungen zu seinem bevorzugten Institut, E*Trade Germany, hat, hat bei E*Trade eine Sonderregelung für seine Abonnenten erwirkt. Der Short wird angeblich ausserbörslich durch E*Trade gerollt.

Ist das mit den Handelsreglen vereinbar? Ich denke nicht!

Hier ein Textzitat aus Ottos Brief:

"Und zwar können Sie den Short doch rollen, allerdings nicht selbst, sondern E*TRADE muss das für Sie machen, weil Sie selbst sich ja nicht über die Shortsperre hinweg setzen können.
Bitte rufen Sie daher noch heute selbst bei E*TRADE an, sagen Sie dass Sie Investment24 Kunde sind und man doch bitte für Sie den VW Short rollen soll.E*TRADE wird das dann entsprechend für Sie durchführen, aber wie gesagt, Sie müssen selbst aktiv dort anrufen bitte, anders geht es nicht."

Warum kann E*Trade shorts rollen obwohl es der Normalkunde nicht kann?

Für mich ist das alles sehr seltsam!