In sehr vielen Situationen ist das Leerverkaufen von Aktien so als ob man ein geschundenes Pferd zusätzlich prügelt. Das Klatschen der Peitsche ruft noch zusätzliche Prügler auf den Plan. Starke, große Pferde können überleben, schwache, kleine Pferde gehen zum Schlachter. 

(Helmut Pollinger, September 2008)

Mittwoch, 30. Juli 2008

SEC greift durch!

US-Aufsicht verlängert Einschränkung von Wetten auf fallende KurseDatum: 30.07.08Uhrzeit: 13:53NEW YORK (dpa-AFX) - Die US-Börsenaufsicht SEC hat ihre befristet strengeren Vorschriften für Wetten auf fallende Aktienkurse verlängert. Nach der nun bis Mitte August laufenden Übergangsregelung will die SEC umgehend eine Ausweitung der derzeit nur für bestimmte Aktien geltenden Beschränkungen auf den breiteren Markt angehen. Das teilte die Behörde am Dienstagabend (Ortszeit) in New York mit. Die Börsenaufsicht hatte die Vorschriften vor zwei Wochen wegen massiver Kursturbulenzen im Zuge der Finanzmarktkrise erlassen.Kritiker von Börsenwetten auf fallende Kurse hatten immer wieder beklagt, dass Spekulanten die Notierungen so erst massiv nach unten treiben. Das Volumen dieser als Leerverkäufe ('Shortselling') bezeichneten Geschäfte liegt derzeit an den Börsen auf Rekordniveau. Mit der Übergangsregelung untersagte die SEC allerdings die Leerverkäufe keineswegs generell, sondern lediglich bestimmte extreme Praktiken.Beim 'Shortselling' verkaufen Investoren Aktien, die sie sich gegen Gebühr lediglich ausgeliehen haben. Sie hoffen auf fallende Kurse, um die Titel billiger zu erwerben und dem Ausleiher wiedergeben zu können. Die Differenz zwischen den Preisen streichen sie als Gewinn ein.