In sehr vielen Situationen ist das Leerverkaufen von Aktien so als ob man ein geschundenes Pferd zusätzlich prügelt. Das Klatschen der Peitsche ruft noch zusätzliche Prügler auf den Plan. Starke, große Pferde können überleben, schwache, kleine Pferde gehen zum Schlachter. 

(Helmut Pollinger, September 2008)

Freitag, 12. September 2008

"Rollen" von Shorts gesetzeswiedrig!

Zur Erklärung:
Ein Broker, der das Shorten (Leerverkauf) von Aktien erlaubt,  tut dies hierzulande nicht unbegrenzt. Der Short muss in einer gewissen Zeit gedeckt werden (Je nach Einlage und Institut verschieden)! Profis umgehen dies so indem sie zwei oder mehrere Konten haben. Man verkauft sich selbst Vom Konto A auf Konto B Aktien und hat somit den Short auf Konto B gedeckt und auf Konto A neu eröffnet und die Uhr tickt von neuem. 

Durch diese Verkäufe an sich selbst entsteht ein unnatürlicher Handel und dies ist für meine Begriffe ein Verstoß gegen geltendes Finanzrecht! Institute, die dies erlauben sind für mich mitverantwortlich.

Wann unterbindet die BAFIN endlich dieses Treiben?