In sehr vielen Situationen ist das Leerverkaufen von Aktien so als ob man ein geschundenes Pferd zusätzlich prügelt. Das Klatschen der Peitsche ruft noch zusätzliche Prügler auf den Plan. Starke, große Pferde können überleben, schwache, kleine Pferde gehen zum Schlachter. 

(Helmut Pollinger, September 2008)

Montag, 19. Januar 2009

Wenn Merckle das gewusst hätte...

...würde er noch leben!

Verschiedene Medien brachten den Selbstmord des Milliardärs Merckle in direktem Zusammenhang mit einer gewaltig schiefgelaufenen Shortspekulation auf die VW Aktie!

Glaubt man diversen Internetforen, dann hat auch der Herausgeber des Börsenbriefes Investment24, Bernd M. Otto, seine Newsletterbezieher Short in die VW Aktie geschickt.

Durch den geringen Freefloat kam es zu Lieferschwierigkeiten und die Shorts mussten geschlossen werden, was zu einem unheimlichen Shortsquzeeze führte.
Herr Otto konnte bei E*Trade angeblich eine Sonderregelung für seine Newsletterbezieher durchsetzen, die daraufhin nicht zu covern brauchten.

Für mich ist dies Geschichte sehr seltsam. Deshalb habe ich vor einigen Wochen bei der BAFIN angefragt un um Auskunft gebeten, was die Shortregelung in Deutschland betrifft.
Bislang habe ich nocht keine Antwort erhalten.

Hätte Herr Merckle sein Konto bei Etrade gehabt, dann würde er noch leben?

Aber wie ist es möglich, dass mit den Regeln in Deutschland "gummimässig" umgegangen wird?